Immer mehr deutsche Städte und Kommunen veröffentlichen Ihre Pläne zur Einrichtung von Umwelt-Zonen. Das betrifft die zeitlichen, wie auch die räumlichen Planungen.

Was sind Umweltzonen?

Eine Umweltzone ist eine räumlich definierte Zone, in der Verkehr Umwelt- und Stadtverträglicher gestaltet werden soll. Zur Zielerreichung werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt und/oder zur Einfahrt berechtigte Fahrzeugstandards festgelegt und überwacht.
Die Gründe für die Einrichtung von Umweltzonen sind meist:

  • Reduzierung der Schadstoffe (Feinstaub, Stickstoffdioxid)
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Städte
  • Unterstützung des Denkmalschutzes
  • Verminderung von Staus
  • Optimierung der Anlieferprobleme
  • Verbeserung der Qualität des öffentlichen Verkehrs
  • Unterstützung der Verkehrssicherheit

Zudem wird durch die Einrichtung von Umweltzonen nach Möglichkeiten gesucht, die negativen Abgas Emissionen in den Innenstädten zu reduzieren.

Umweltzonen werden vor allem dann von Städten, Kommunen und Gemeinden eingerichtet, wenn die Belastung von Feinstaub an mehr an 35 Tagen im Jahr die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitet. Das Konzept der Umweltzonen basiert auf der EU Richtlinie 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG).

Die europäische Umweltgesetzgebung hat mit der Rahmenrichtlinie 96/62/EG und zwei weiteren, sogenannten Tochterrichtlinien eine neue Grundlage für eine einheitliche Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Städten geschaffen. Die Umsetzung der Richtlinien in Deutsches Recht erfolgte durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zum BImSchG im Herbst 2002. In der Verordnung wurden die konkreten Grenzwerte für relevante Luftschadstoffe sowie Mess- und Beurteilungsverfahren festgelegt. Die Verordnung übernahm die europäischen Grenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Benzol, Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub(PM10), die im Vergleich zu den früheren EU-Grenzwerten zum Teil deutlich verschärft wurden.

Deutschland / Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland sind die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gemäß § 41 StVO[2] wurde hierfür ein neues Vorschriftzeichen mit der Nummer 270.1 (Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone) in den amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufgenommen. Das bisherige Zeichen 270 (Verkehrsverbot bei Smog) wurde durch die neuen Zeichen 270.1 und 270.2 ersetzt, die den Beginn und das Ende einer Umweltzone anzeigen. Hier gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt werden. Das Zeichen 270.1 kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden, das Fahrzeuge mit einer entsprechend angezeigten Plakette von dem Fahrverbot ausnimmt.

Siehe Übersicht der Umweltzonen in Deutschland

Neue Umweltzonen und Maßnahmen gegen Stickstoffdioxid

Seit den letzten Jahren hat man in allen größeren Städten die Umweltzonen eingerichtet, diese sind nur noch mit einer grünen Umweltplakette zu befahren. D.h. Nur Fahrzeuge mit Euro 4, 5 und 6 Norm dürfen rein.

Viele Städte und Gemeinden müssen aktuell zusätzlich Maßnahmen ergreifen, um die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid zu senken. Denn seit 01.01.2015 sind alle Kommunen verpflichtet, den Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Stoff einzuhalten. Die EU räumte 24 Regionen letztmalig eine Fristverlängerung bis Ende 2014 ein. Da Stickstoffdioxid ein Bestandteil von PKW- und LKW-Abgasen ist, helfen vor allem Maßnahmen im Verkehrsbereich.

Weniger Feinstaub durch Umweltzonen

Die Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. In der ersten Stufe – wenn vergleichsweise wenige Fahrzeuge ohne Plakette ausgesperrt werden – können eine etwa zweiprozentige Verminderung, bezogen auf den Jahresmittelwert, und etwa fünf Überschreitungstage weniger erwartet werden. In der erweiterten Stufe – wenn nur Fahrzeuge mit der grünen Plakette einfahren dürfen – wird die Luft in den Innenstädten deutlich sauberer: 10 bis 12 Prozent weniger Feinstaub, das entspricht 20 Überschreitungstage weniger. Auch die Belastung von Stickstoffdioxid sinkt in Umweltzonen, allerdings weniger als erwartet.

In den Umweltzonen dürfen nur die Fahrzeuge fahren, die hierfür mit einer Plakette gekennzeichnet sind.

Das Umweltbundesamt stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über die Umweltzonen in einer Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Die Umweltplakette/Feinstaubplakette – Umweltzonen und Schadstoffgruppen in Deutschland

Bereits seit dem 01.03.2007 wurden in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen. Voraussetzung war, dass diese durch die Stadt oder die Kommune zuvor besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Nach Dortmund mit der Kleinumweltzone Brackeler Straße am 12.01.2008 folgten am 01.03.2008 die acht Baden-Württemberger Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Ab 2014 sind nun schon über 70 Umweltzonen eingerichtet.

Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

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